Der Übungsbetrieb im Einzeltraining wird unter Einhaltung der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (17. CoBeLVO) weiterhin beibehalten.
Alle interessierten (Probe- und) Mitglieder/innen werden gebeten, sich mit ihrem/ihrer zuständigen Trainer/in abzustimmen, wann und wie das Einzeltraining stattfindet. Alle weiteren Absprachen (Terminvergabe etc.) erfolgen im Anschluss.
Die Sieben-Tage-Inzidenz in Rheinland-Pfalz ist auch am Samstag, 13.03., und damit den dritten Tag in Folge über die Schwelle von 50 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner gestiegen. Auch im Kreis Ahrweiler liegt die Sieben-Tage-Inzidenz mit derzeit 74 weiterhin über dem Wert von 50 Neuinfektionen. In Folge dessen muss der Kreis gemäß der 17. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am Dienstag, 16.03.2021, in Kraft.
Laut Allgemeinverfügung wäre ein Gruppentraining mit bis zu fünf Personen möglich. Angesichts der – auch im Kreis Ahrweiler – stark ansteigenden Fallzahlen und der daraus resultierenden Wahrscheinlichkeit, dass auch diese Verfügung in kurzer Zeit wieder zurückgenommen wird, hat sich der Vorstand entschieden, bis Ende März auf Gruppentraining gänzlich zu verzichten und danach die Situation neu zu bewerten.
Die Ortsgruppe hofft, dass der reguläre Übungsbetrieb auch in Gruppen in absehbarer Zeit fortgesetzt werden kann.
Bitte macht vom Angebot des Einzeltrainings Gebrauch und setzt euch mit eurem Ausbilder zwecks Terminabsprache in Verbindung!
Alle Kotaktdaten findet ihr hier.
Bleibt alle gesund!