Unterordnung/BGH 1-3

Trainer: Uwe – mittwochs 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr, sonntags 10:30 Uhr bis 11:00 Uhr (siehe Trainingszeiten)

Seit Januar 2017 gibt es als neue Prüfungsart die Begleithundeprüfung in 3 Stufen (BGH 1-3). Die BGH besteht im Wesentlichen aus den Elementen der Unterordnung (Abteilung B) der IGP-Prüfung. Das heißt aber auch, es gibt keine schriftliche Prüfung und keinen Verkehrsteil wie bei der Vorstufe, der Begleithundeprüfung. Gewertet wird nach einem Punktesystem mit maximal 100 Punkten. Die Prüfung und der Prüfungserfolg wird wie jede andere Prüfung auch in die Leistungsurkunde eingetragen.

Die Prüfung ist dreistufig aufgebaut und der Schwierigkeitsgrad wird mit jeder Stufe erhöht. Zugangsvoraussetzung für die erste Stufe ist ein Mindestalter des Hundes von 15 Monaten und eine abgelegte Begleithundeprüfung (BH-VT). Bevor der Hund in der 2. Prüfungsstufe geführt werden darf, muss die erste erfolgreich absolviert worden sein (mind. 60 Punkte). Für die dritte Prüfungsstufe gilt es analog zur vorherigen.

BGH1:
Leinenführigkeit, Freifolge, Absitzen aus der Bewegung, Ablegen aus der Bewegung und Ablegen unter Ablenkung.
Das sind im Wesentlichen auch die Elemente aus der Begleithundeprüfung.

BGH2:
Leinenführigkeit, Freifolge, Absitzen aus der Bewegung, Ablegen aus der Bewegung, Bringen auf ebener Erde, Voraussenden mit Hinlegen, Ablegen unter Ablenkung.
Hier kommen jetzt Elemente aus der IPO-Prüfung dazu, das Bringen eines Aportierholzes sowie das Voraussenden mit anschließendem Platz-Kommando.

BGH3:
Freifolge, Absitzen aus der Bewegung, Ablegen aus der Bewegung, Steh aus dem Schritt, Bringen auf ebener Erde, Bringen über Schrägwand (140cm), Voraussenden mit Hinlegen, Ablegen unter Ablenkung.
Hier kommt als zusätzliche Schwierigkeit das Steh-Kommando aus dem Schritt, sowie das Bringen eines Aportierholzes über die kleine Schrägwand hinzu.